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RUHRIMMO
IMMOBILIENVERWALTUNG IM RUHRGEBIET
Professionelle Immobilienverwaltung für private Eigentümer.
RUHRIMMO übernimmt die laufende Betreuung Ihrer vermieteten Immobilie – von der Kommunikation mit Mietern über Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen bis hin zu Besichtigungen, Wohnungsübergaben und der Koordination von Handwerkern.

Eine vermietete Immobilie bedeutet mehr Arbeit, als man denkt.
Mieterfragen, Reparaturen, Abrechnungen, Besichtigungen, Schriftverkehr und Mietrückstände gehören zum Alltag einer vermieteten Immobilie.
Mieter
Persönlicher Ansprechpartner für Mieter und Koordination ihrer Anliegen.
Verwaltung
Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Schriftverkehr und Mahnwesen.
Immobilie
Besichtigungen, Wohnungsübergaben, Abnahmen und Koordination von Handwerkern.
Wir kümmern uns um die laufende Verwaltung.
Verlässliche Abläufe, klare Kommunikation und eine Verwaltung, die zu Ihrer Immobilie passt.
Mietverwaltung
Ansprechpartner für Mieter · laufende Kommunikation · Mietangelegenheiten · Mahnwesen · Zahlungserinnerungen
Abrechnung & Schriftverkehr
Betriebskostenabrechnungen · Mieterhöhungsschreiben · sonstiger Schriftverkehr · Dokumentation · Verwaltungsunterlagen
Vor-Ort-Service
Wohnungsbesichtigungen · Wohnungsübergaben · Wohnungsabnahmen · Objekttermine · Dokumentation
Handwerker & Instandhaltung
Angebote einholen · Handwerker koordinieren · Termine abstimmen · Maßnahmen dokumentieren · Abstimmung mit dem Eigentümer
Alle Leistungen ansehen
Die Verwaltung, die zu Ihrer Immobilie passt.
Ob einzelne Wohnung, mehrere Einheiten oder ein ganzes Mehrfamilienhaus: RUHRIMMO bietet unterschiedliche Verwaltungsmodelle – von der Grundbetreuung bis zur umfassenden Verwaltung.
BELIEBTESTE WAHL
KOMFORT
Für Eigentümer, die einen großen Teil der laufenden Verwaltung abgeben möchten.
ab 49 € / Monat
Komfort ansehen
PREMIUM
Für Eigentümer, die ihre Immobilie weitgehend aus der Hand geben möchten.
ab 79 € / Monat
Premium ansehen
Nicht das passende Paket?
Viele Leistungen können auch einzeln oder als Zusatzleistung beauftragt werden.
Eine Wohnung oder ein ganzes Haus?
RUHRIMMO verwaltet nicht nur einzelne Eigentumswohnungen. Auch mehrere Wohnungen eines Eigentümers sowie kleinere Mehrfamilienhäuser können individuell betreut werden.
1 Wohnung
mehrere Wohnungen
Mehrfamilienhaus
Individuelle Verwaltung statt Standardlösung.
Sie benötigen nur eine einzelne Leistung?
Nicht jeder Eigentümer benötigt eine komplette Verwaltung. Deshalb können ausgewählte Leistungen auch einzeln beauftragt werden.
Betriebskostenabrechnung
Wohnungsübergabe
Wohnungsabnahme
Besichtigung
Mieterhöhung
Mahnung
Handwerkerangebot
Sonstiger Schriftverkehr
Persönlich. Transparent. Regional.
Persönlicher Ansprechpartner
Keine anonyme Verwaltung, sondern ein direkter Ansprechpartner.
Transparente Leistungen
Klare Pakete und nachvollziehbare Zusatzleistungen.
Eigentümer entscheiden
Größere Maßnahmen werden grundsätzlich mit dem Eigentümer abgestimmt.
Regional
Fokus auf Immobilien im Ruhrgebiet und näheren Umfeld.
So einfach beginnt die Zusammenarbeit.
01 · Kontakt aufnehmen
Sie erzählen uns kurz von Ihrer Immobilie.
02 · Verwaltung besprechen
Wir klären Umfang, Leistungen und Ihre Wünsche.
03 · Vertrag & Vollmacht
Die Zusammenarbeit wird transparent geregelt.
04 · RUHRIMMO übernimmt
Die vereinbarten Aufgaben werden übernommen.
Dann müssen Sie sich nicht um jede Mieterfrage, jeden Handwerkertermin und jede Abrechnung selbst kümmern. RUHRIMMO übernimmt die vereinbarten Verwaltungsaufgaben und hält Sie bei wichtigen Entscheidungen auf dem Laufenden.
Jetzt Verwaltung anfragen
Häufige Fragen
Was verwaltet RUHRIMMO?
RUHRIMMO übernimmt vereinbarte Aufgaben der Miet- und Sondereigentumsverwaltung für private Eigentümer.
Verwalten Sie auch mehrere Wohnungen eines Eigentümers?
Ja. Neben einzelnen Wohnungen können auch mehrere Einheiten oder kleinere Mehrfamilienhäuser verwaltet werden.
Kann ich einzelne Leistungen buchen?
Ja. Bestimmte Leistungen können auch einzeln oder zusätzlich zu einem Verwaltungspaket beauftragt werden.
Wer entscheidet über Handwerker?
Grundsätzlich entscheidet der Eigentümer, sofern im Vertrag oder im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Können Sie auch Mahnungen und Wohnungsübergaben durchführen?
Ja. Beides kann Bestandteil der vereinbarten Verwaltung sein.
Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen.
Sie möchten Ihre vermietete Immobilie professionell verwalten lassen? Schicken Sie uns unverbindlich die wichtigsten Informationen. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.